Tankraum
Wann benötigt man eine Ölauffangwanne?
Ein flüssigkeitsdichter Auffangraum ist vorgeschrieben bei Heizölbehältern in Gebäuden ab einem Volumen von 450 Liter. Dieser muss im Falle einer Anlagenleckage auslaufendes Heizöl auffangen.
Die Auffangwanne ist nicht erforderlich, wenn der Heizölbehälter doppelwandig ist und mittels zugelassenem Leckanzeigegerät überwacht wird. Glasfaserverstärkte Kunststofftanks außerhalb von Wasserschutzgebieten benötigen keinen Auffangraum, wenn sie auf einem flüssigkeitsdichten Boden aufgestellt sind und sich im Umkreis von 5 Meter kein Bodenablauf befindet.
Viele Auffangräume entsprechen nicht mehr den Vorschriften.
Die Auffangwanne ist nicht erforderlich, wenn der Heizölbehälter doppelwandig ist und mittels zugelassenem Leckanzeigegerät überwacht wird. Glasfaserverstärkte Kunststofftanks außerhalb von Wasserschutzgebieten benötigen keinen Auffangraum, wenn sie auf einem flüssigkeitsdichten Boden aufgestellt sind und sich im Umkreis von 5 Meter kein Bodenablauf befindet.
Viele Auffangräume entsprechen nicht mehr den Vorschriften.